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Reform der Umsatzsteuer zum 01.01.2025

Diese Reform greift nicht schon 01.01.2023 sondern erst ab 01.01.2025 und betrifft alle kirchlichen Einrichtungen, welche Rechnungen schreiben. Somit auch Posaunenchöre, welche selber Rechnungen an Dritte schreiben. Sofern Ihre Kirchengemeine die Rechnungen ausstellt, ist der Posaunenchor selber nicht davon betroffen.

Die hier angegeben Dokumente wurden vom Zentrum Verkündigung zur Verfügung gestellt. Hier schon einmal zur Information und zur Hilfe des komplexen Themas:

Informationsschreiben USt ab 01.01.2023

Kurzhandreichung EKHN USt.

Anleitung GKK Ausgangsrechnung

Anlage GKK-Ust Informationsblatt

 

Muster Ausgangsrechnung (Excel Mappe xlsx)

Muster Rechnungsnummer (Excel Mappe xlsx)